Als Fachärztin für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung und Tätigkeitsschwerpunkt Psychotherapie habe ich eine Kassenzulassung. Das bedeutet, dass ich sowohl gesetzlich Versicherte im Rahmen einer sogenannten Richtlinienpsychotherapie als auch privat Versicherte und Selbstzahler behandeln darf.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein sollten, läuft die Beantragung der Psychotherapie nach der Probatorik über mich.
Falls Sie schon einmal oder mehrmals Psychotherapie in Anspruch genommen haben sollten, sollten Sie Bescheid wissen, wann die letzte Psychotherapie beendet wurde, da eine Pause von mindestens zwei Jahren zwischen einzelnen Psychotherapien vorgeschrieben ist.
Ausnahmen können akute Lebenskrisen darstellen, die auch in der vorgeschriebenen Pause durch sogenannte Akuttherapie behandelt werden dürfen; dafür sind dann maximal zwölf Sitzungen vorgesehen.
Falls Sie privat versichert sein sollten, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kasse über die Bedingungen für Psychotherapie. Beihilfeberechtigte müssen vorab Formulare bei der Beihilfestelle anfordern, die spätestens nach der Probatorik ausgefüllt einzureichen sind. Dafür ist meist ein umfangreiches Gutachten der Therapeutin erforderlich.